Logo Marketing
Logo Darmstadt

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie mit uns einen Vertrag abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH (nachfolgend: "WDM GmbH"), Im Carree 1, 64283 Darmstadt, Telefon: 06151/134530, Telefax: 06151/134539, zustande kommenden Vertrages.

 

A. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

I. Geltungsbereich

Die WDM GmbH erbringt Eigenleistungen und vermittelt Fremdleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge, die auf die Erbringung von Eigenleistungen gerichtet sind, soweit es sich nicht um Reiseleistungen handelt - für diese gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen -, als auch für Verträge, die auf die Vermittlung von Fremdleistungen gerichtet sind (Vermittlungsverträge).

Abschnitt B. (Eigenleistungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich für Eigenleistungen, Abschnitt C. (Vermittlung von Fremdleistungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich für die Vermittlung von Fremdleistungen. Abschnitt D. (Gemeinsame Regelungen für Eigenleistungen und die Vermittlung von Fremdleistungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt sowohl für Eigenleistungen als auch für die Vermittlung von Fremdleistungen.

II. Eigenleistungen

Eigenleistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Leistungen, die die WDM GmbH ausweislich unserer Veranstaltungsprospekte und unserer Homepage selbst als Veranstalter durchführt (z. B. Stadtführungen, Stadtrundfahrten, Führungen beim European Space Operations Centre (ESOC)), ausgenommen Reiseleistungen.

III. Vermittelte Fremdleistungen

Vermittelte Fremdleistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Leistungen, die von einem Dritten erbracht (z. B. Betriebsbesichtigungen, Hotelübernachtungen) oder von einem Dritten als Veranstalter durchgeführt (z. B. Veranstaltung von Konzerten) werden.

 

B. EIGENLEISTUNGEN

I. Vertragsschluss

Ein auf die Erbringung einer Eigenleistung gerichteter Vertrag zwischen der WDM GmbH und dem Kunden kommt zustande durch ein von der WDM GmbH gegenüber dem Kunden abgegebenes Angebot und der Annahme des Angebotes durch den Kunden. Wir weisen darauf hin, dass Verträge, die auf die Erbringung einer Eigenleistung gerichtet sind als Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Freizeitgestaltung gemäß Â§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht den Vorschriften über Fernabsatzverträge unterliegen, so dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Kunden NICHT besteht.

1. Individuelle Führungen

a) Begriff der individuellen Führung

Individuelle Führungen sind Führungen, die die WDM GmbH auf besondere Anfrage des Kunden für diesen im Einzelfall erbringt.

b) Vertragsabschluss bei individuellen Führungen

aa) Buchungswunsch des Kunden

Der Kunde kann der WDM GmbH seinen Buchungswunsch

• mündlich in den Geschäftsräumen der WDM GmbH und an den Touristinformationen

• fernmündlich per Telefon oder

• schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail

übermitteln. Der Buchungswunsch des Kunden ist für diesen noch unverbindlich und stellt nochkein bindendes Vertragsangebot des Kunden dar.

bb) Angebot der WDM GmbH

Hat der Kunde der WDM GmbH seinen Buchungswunsch mitgeteilt, übermittelt die WDM GmbH - sofern die vom Kunden gewünschte Leistung noch verfügbar ist (siehe unter B. IV. und B.VIII. 1.) - dem Kunden schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail ein dem Buchungswunsch des Kunden entsprechendes - auf die Dauer von drei Wochen befristetes konkretes Angebot über die gewünschte Leistung, deren Preis und deren Termin und bietet dem Kunden hierdurch den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des konkreten Angebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist verbindlich an. Die Annahmefrist beginnt mit dem auf den Tag des Angebotsdatums folgenden Tage. Maßgeblich für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei der WDM GmbH. (Beispiel für die Berechnung der Annahmefrist: Angebotsdatum: Mittwoch, 2. Januar 2008, Beginn der Annahmefrist: Donnerstag, 3. Januar 2008 0.00 Uhr, Ende der Annahmefrist: Mittwoch, 23. Januar 2008 24.00 Uhr).

cc) Annahme durch den Kunden

Der Kunde kann das Angebot der WDM GmbH ausschließlich innerhalb der Annahmefrist und ausschließlich schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail annehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei der WDM GmbH. Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden der WDM GmbH rechtzeitig innerhalb der Annahmefrist zugeht. Geht die Annahmeerklärung des Kunden der WDM GmbH erst nach Ablauf der Annahmefrist zu, kommt ein Vertrag durch diese verspätete Annahme nicht zustande. In diesem Fall liegt ein neues Angebot seitens des Kunden vor, welches durch die WDM GmbH angenommen werden kann. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nur dann zustande, wenn die WDM GmbH das neue Angebot des Kunden schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail annimmt. Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Angebot der WDM GmbH ab, kommt durch diese abweichende Annahme kein Vertrag zustande. In diesem Falle liegt ein neues Angebot seitens des Kunden vor, welches durch die WDM GmbH angenommen werden kann. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nur dann zustande, wenn die WDM GmbH das neue Angebot des Kunden schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail annimmt.

2. Öffentliche Führungen und sonstige Eigenveranstaltungen

a) Begriff der öffentlichen Führung

Öffentliche Führungen sind Führungen, deren geplante Durchführung die WDM GmbH in ihrem Jahresprogramm sowie auf ihrer Homepage in der Rubrik "Stadtführungen" der Öffentlichkeit mitteilt.

b) Sonstige Eigenveranstaltungen

Sonstige Eigenveranstaltungen sind - mit Ausnahme der individuellen Führungen und der öffentlichen Führungen - alle Veranstaltungen, die die WDM GmbH als Veranstalter durchführt (z. B. Lange Nacht der Musen, Wissenschaftstage, Jugendstiltage).

c) Vertragsabschluss bei öffentlichen Führungen und sonstigen Eigenveranstaltungen

aa) Buchungswunsch des Kunden

Der Kunde kann der WDM GmbH seinen Buchungswunsch

• mündlich in den Geschäftsräumen der WDM und an den Touristinformationen oder vor Beginn der Veranstaltung am jeweiligen Treffpunkt

• fernmündlich per Telefon

• schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail

an die WDM GmbH übermitteln. Der Buchungswunsch des Kunden ist für diesen noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Kunden dar.

bb) Angebot der WDM GmbH

Hat der Kunde seinen Buchungswunsch der WDM GmbH mitgeteilt, gibt die WDM GmbH - sofern die vom Kunden gewünschte Leistung noch verfügbar ist (siehe unter B. IV. und B VIII. 1. ) - ein dem Buchungswunsch des Kunden entsprechendes konkretes Angebot über die gewünschte Leistung, deren Preis und deren Termin ab und bietet dem Kunden hierdurch den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des konkreten Angebotes verbindlich an. Das Angebot durch die WDM GmbH erfolgt entweder schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail oder mündlich durch den jeweiligen Stadtführer am jeweiligen Treffpunkt oder mündlich durch das Verkaufspersonal an der (Vor-)Verkaufsstelle. Fernmündliche Angebote per Telefon werden von der WDM GmbH in keinem Falle abgegeben. Sämtliche telefonische Äußerungen der WDM GmbH gegenüber dem Kunden dienen ausschließlich der näheren Auskunft und Information des Kunden und stellen keine Angebote der WDM GmbH zum Vertragsabschluss dar.

cc) Annahme des Angebotes durch den Kunden

Der Kunde kann das Angebot der WDM GmbH annehmen:

- ausdrücklich durch schriftliche (Brief, Telefax, E-Mail) oder mündliche Annahmeerklärung oder

- stillschweigend durch die Teilnahme an der jeweiligen öffentlichen Führung oder

- stillschweigend durch Entrichtung des Veranstaltungspreises.

II. Zahlung / Fälligkeit

1. Fälligkeit

Der Gesamtpreis für die jeweilige Eigenleistung (siehe D. I.) ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist im Einzelfall ein hiervon abweichender Fälligkeitszeitpunkt vereinbart.

2. Zahlung

Erfolgt die Zahlung des Kunden im Wege des Lastschriftverfahrens und kommt es zu einer Rückbelastung einer Zahlung, teilt die WDM GmbH dem Kunden die Rückbelastung mit und setzt diesem eine Zahlungsfrist von sieben Tagen, gerechnet ab der Benachrichtigung des Kunden von der Rückbelastung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung durch den Kunden, ist die WDM GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Karten anderweitig zu verkaufen. Der Kunde hat der WDM GmbH sämtliche Schäden zu ersetzen, die dieser infolge der Rückbelastung entstehen.

III. Mindestteilnehmerzahl bei öffentlichen Führungen

Öffentliche Führungen werden von der WDM GmbH nur durchgeführt, wenn für die jeweilige Führung eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die WDM GmbH nicht verpflichtet, die öffentliche Führung durchzuführen, kann aber im Einzelfall nach ihrem freien Ermessen hiervon Ausnahmen machen.

IV. Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Rundgängen und Rundfahrten

1. Bei Rundgängen ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt.

2. Bei Rundfahrten ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.

3. Ist die unter 1. und 2. genannte Maximalteilnehmerzahl erreicht, ist die WDM GmbH nicht verpflichtet, weitere Verträge über die vom Kunden gewünschte Leistung abzuschließen, sie kann aber im Einzelfall nach ihrem freien Ermessen hiervon Ausnahmen machen.

V. Verspätetes Erscheinen des Kunden

1. Öffentliche Führungen und sonstige Eigenveranstaltungen

Erscheint der Kunde nicht rechtzeitig am Treffpunkt der jeweiligen Veranstaltung, entscheidet der jeweilige Stadtführer oder der sonst für die WDM GmbH Handelnde über die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

2. Individuelle Führungen

Der Kunde hat sich spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns am jeweiligen Treffpunkt einzufinden. Bei einzelnen Veranstaltungen kann die WDM GmbH verlangen, dass sich der Kunde bereits einen gewissen Zeitraum vor Führungsbeginn (in der Regel 15 Minuten) am Treffpunkt einfindet. Erkennt der Kunde, dass er nicht rechtzeitig am Treffpunkt eintreffen wird, hat er dies unter einer der folgenden Telefonnummern oder unter der dem Kunden im Angebot der WDM GmbH mitgeteilten Privatnummer des jeweiligen Führers mitzuteilen: der WDM GmbH, Büro: 06151/134511 (Mo - Fr. 9.00 - 16.00 Uhr) für Führungen auf der Mathildenhöhe und im Museum Künstlerkolonie Darmstadt: 06151/133385 (Di. - So. 11.00 - 18.00 Uhr) Erscheint der Kunde nicht rechtzeitig am Treffpunkt, warten unsere Führer zunächst 20 Minuten am Treffpunkt und erfragen dann bei der angegebenen Telefonnummer, ob eine Nachricht des Kunden mit Verspätungsmeldung eingegangen ist. Ist der Kunde seiner Verpfl ichtung zur Mitteilung seines verspäteten Eintreffens nicht nachgekommen, ist die WDM GmbH nicht mehr verpflichtet, die gebuchte individuelle Führung durchzuführen. Der Anspruch der WDM GmbH auf die Gegenleistung bleibt unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche der WDM GmbH in diesem Fall bestehen.

VI. Sonderregelungen für individuelle Führungen - Stornogebühren -

1. Der Kunde kann eine individuelle Führung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Führung durch Erklärung gegenüber der WDM GmbH kostenfrei stornieren.

2. Erklärt der Kunde die Stornierung der individuellen Führung später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Führung, erhebt die WDM GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises für die individuelle Führung. Erfolgt die Absage am Führungstag oder erscheint der Buchende nicht innerhalb von 20 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin, werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr ist sofort zur Zahlung fällig und zwar auf folgendes Konto der WDM GmbH: Sparkasse Darmstadt, Kto: 570 788, BLZ: 508 501 50.

3. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den Nachweis zu erbringen, dass der WDM GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Erbringt der Kunde diesen Nachweis, wird die Stornogebühr nicht oder in geringerem Umfang erhoben.

VII. Sonderregelungen für Führungen mit dem eigenen Fahrrad

1. Die Teilnahme an Führungen mit dem eigenen Fahrrad ist nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad gestattet. Das Fahrrad muss insbesondere über eine ausreichende Beleuchtung, über eine Klingel und funktionierende Bremsen verfügen. Erscheint ein Teilnehmer am Treffpunkt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad, ist der jeweilige Führer berechtigt, diesen Teilnehmer von der Führung auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Ticketpreises.

2. Bei Führungen mit dem eigenen Fahrrad hat sich jeder Teilnehmer strikt an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Die Teilnehmer haben insbesondere als solche gekennzeichnete Fahrradwege zu benutzen und in der Regel einzeln nacheinander zu fahren; nebeneinander dürfen die Teilnehmer nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4 StVO). Hält sich ein Teilnehmer die trotz Mahnung des jeweiligen Führers nicht an die StVO oder gefährdet er sich selbst oder andere Teilnehmer anderweitig als durch Verstoß gegen die StVO, kann ihn der jeweilige Führer von der Führung ausschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch des Kunden auf (Teil-) Rückerstattung des Ticketpreises.

VIII. Sonderregelungen für Führungen beim European Space Operations Centre (ESOC)

1. Begrenzung der Teilnehmerzahl, Mindestalter

Bei Führungen beim ESOC ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen pro Gruppe begrenzt. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 10 Jahre.

2. Angaben zu den Teilnehmern

Der WDM GmbH ist bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine vollständige Teilnehmerliste mit Namen und Vornamen aller Teilnehmer maschinengeschrieben oder in Druckbuchstaben, geordnet in Spalten - vorzulegen. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.

3. Ausweispflicht, Verbot der Mitführung von Taschen o. ä.

a) Jeder Teilnehmer hat sich auf Anfrage vor Ort - insbesondere auch durch die Mitarbeiter der ESOC - durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

b) Das Mitführen von großen Taschen und Rucksäcken o. ä. ist während der Führung bei der ESOC nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es keine Möglichkeit gibt, diese am Eingang abzustellen. Die Mitnahme von Handtaschen normaler Größe ist in der Regel erlaubt.

IX. Sonderregelungen für bestimmte Führungen

Sofern die WDM GmbH für bestimmte Führungen, wie z. B. die Führung "Darmstadts Untergrund" besondere Bedingungen aufstellt, gelten diese Bedingungen, sofern sie den Teilnehmern vor Beginn der Führung ausgehändigt wurden.

X. Kleidung und Ausrüstung

Der Kunde hat sich selbst um eine der Witterung entsprechende Kleidung und Ausrüstung zu kümmern.

XI. Haftung

Die WDM GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die ein Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung erleidet. Der Haftungsausschluss gilt nicht für auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der WDM GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhender Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung von Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalpflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WDM GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

C. VERMITTLUNG VON FREMDLEISTUNGEN

Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Vermittlung von Fremdleistungen durch die WDM GmbH zwei Verträge zustande kommen können:  ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der WDM GmbH (siehe unter I. und III.) UND - ein Vertrag über die vermittelte Leistung zwischen dem Kunden und Dritten bzw. Veranstalter. (siehe unter IV.)

I. Vertragsabschluss (Vermittlungsvertrag)

Ein auf die Vermittlung einer Fremdleistung gerichteter Vertrag (Vermittlungsvertrag) zwischen der WDM GmbH und dem Kunden kommt zustande durch ein von der WDM GmbH gegenüber dem Kunden abgegebenes Angebot und der Annahme dieses Angebotes durch den Kunden. Wir weisen darauf hin, dass der Vertrag über die vermittelte Leistung zwischen dem Kunden und dem Dritten/Veranstalter nicht bereits mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages zustande kommt, sondern erst durch einen separaten Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Dritten / Veranstalter, bei welchem die WDM GmbH für den Kunden und/oder den Dritten/Veranstalter handelt.

1. Buchungswunsch des Kunden

Der Kunde kann der WDM GmbH seinen Buchungswunsch

- mündlich in den Geschäftsräumen der WDM und an den Touristinformationen

- fernmündlich per Telefon

- schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail

übermitteln. Der Buchungswunsch des Kunden ist für diesen noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Kunden dar.

2. Angebot der WDM GmbH

Hat der Kunde seinen Buchungswunsch der WDM GmbH mitgeteilt, gibt die WDM GmbH - sofern die zu vermittelnde, vom Kunden gewünschte Leistung noch verfügbar ist - ein dem Buchungswunsch des Kunden entsprechendes konkretes Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Das Angebot durch die WDM GmbH erfolgt entweder schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten des Verkaufspersonals an der Vorverkaufsstelle. Fernmündliche Angebote per Telefon werden von der WDM GmbH in keinem Falle abgegeben. Sämtliche telefonische Äußerungen der WDM GmbH gegenüber dem Kunden dienen ausschließlich der näheren Auskunft und Information des Kunden und stellen keine Angebote der WDM GmbH zum Vertragsabschluss dar. Die WDM GmbH ist berechtigt, das Angebot zu befristen. Sofern die WDM GmbH dem Kunden ein befristetes Angebot erteilt, beginnt die Annahmefrist mit dem auf den Tag des Angebotsdatums folgenden Tage. Maßgeblich für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei der WDM GmbH.

3. Annahme des Angebotes durch den Kunden

Der Kunde kann das Angebot der WDM GmbH annehmen:

a) bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen: - ausschließlich ausdrücklich durch schriftliche (Brief, Telefax, E-Mail) Annahmeerklärung

b) bei der Vermittlung sonstiger Fremdleistungen mit Ausnahme von Veranstaltungstickets zu Konzerten, Musicals, Theater, Variete und sonstigen Aufführungen im weitesten Sinne: - ausschließlich ausdrücklich durch schriftliche (Brief, Telefax, E-Mail) Annahmeerklärung

c) bei der Vermittlung von Veranstaltungstickets zu Konzerten, Musicals, Theater, Variete und sonstigen Aufführungen im weitesten Sinne: - ausdrücklich durch schriftliche (Brief, Telefax, E-Mail) oder mündliche Annahmeerklärung - stillschweigend durch Entrichtung des Gesamtpreises (siehe D. I.).

Hat die WDM GmbH in ihrem Angebot eine Annahmefrist bestimmt, kann der Kunde das Angebot ausschließlich innerhalb der Annahmefrist annehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei der WDM GmbH. Hat die WDM GmbH im Angebot eine Annahmefrist bestimmt, kommt ein Vertragsabschluss nur zustande, wenn die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden der WDM GmbH rechtzeitig innerhalb der Annahmefrist zugeht. Geht die Annahmeerklärung des Kunden der WDM GmbH erst nach Ablauf der Annahmefrist zu, kommt ein Vertrag durch diese verspätete Annahme nicht zustande. In diesem Fall liegt ein neues Angebot seitens des Kunden vor, welches durch die WDM GmbH angenommen werden kann. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nur dann zustande, wenn die WDM GmbH das neue Angebot des Kunden schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail annimmt.

II. Widerrufsrecht des Kunden

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vermittlungsvertrag ausschließlich durch fernmündliche Erklärungen per Telefon oder durch schriftlichen Erklärungen (Brief, Telefax, E-Mail) beider Parteien zustande, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach § 312 d BGB i. V. m. § 355 BGB zu, über welches wir wie folgt belehren:

Widerufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH Im Carree 1, 64283 Darmstadt Telefax: 06151/134539, information@darmstadt.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn indem Sie die Sachen nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung

III. Inhalt des Vermittlungsvertrages

Durch den Vermittlungsvertrag wird die WDM GmbH vom Kunden verbindlich beauftragt, die von ihm gewünschte Leistung zu vermitteln. Der Vermittlungsvertrag begründet für die WDM GmbH ausschließlich eine Verpflichtung zur Erbringung einer reinen Vermittlungsleistung. Der Vermittlungsvertrag begründet KEINE Verpflichtung der WDM GmbH zur Erbringung der vom Kunden gewünschten zu vermittelnden Leistung. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat, dass die WDM GmbH mit der Ausführung der von ihr geschuldeten Leistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, ist die WDM GmbH berechtigt, ihre Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erbringen.

IV. Vertragspartner und Inhalt des vermittelten Vertrages

Der durch die WDM GmbH vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung (z. B. Hotelübernachtung, Teilnahme an einem Konzert) gerichtete Vertrag (vermittelter Vertrag) kommt jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter zustande. Für den vermittelten Vertrag gelten - soweit vorhanden - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters, auf deren Geltung der Kunde bei Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wird und die dem Kunden mit dem Angebot der WDM GmbH ausgehändigt oder sonst wie verfügbar gemacht werden. Verantwortlicher Vertragspartner des Kunden für die vermittelte Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Dritte. Wir weisen darauf hin, dass die WDM GmbH für Rechtsbeziehungen, die sich aus den vermittelten Verträgen ergeben, nicht verantwortlich ist. Etwaige Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem vermittelten Vertrag hat dieser ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.

V. Zahlung / Fälligkeit

1. Fälligkeit

Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Regelungen des Vertragspartners des vermittelten Vertrages, gilt für die Fälligkeit Folgendes: Soweit die WDM GmbH Beherbergungsleistungen vermittelt, ist der Gesamtpreis (siehe D. I.) am Tag der Abreise zur Zahlung fällig. Soweit die WDM GmbH andere Leistungen als Beherbergungsleistungen vermittelt, ist der Gesamtpreis (siehe D. I.) sofort nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

2. Zahlung

Soweit die WDM GmbH dem Kunden vermittelte Leistungen in Rechnung stellt und/oder diesbezüglich Zahlungen annimmt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.

VI. Haftung

Die WDM GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen. Für Schäden aus der Verletzung der Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die WDM GmbH, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der WDM GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die WDM GmbH nur, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WDM GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen; der Ausschluss der Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalpflichten.

Die einzelnen Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters und stellen keine Zusicherung seitens der WDM GmbH dar. Soweit die WDM GmbH Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen an den Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Die WDM GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.

Die WDM GmbH haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung (insbesondere nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf und Qualität) der vermittelten Leistung. Sofern und soweit dem Kunden Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag zustehen, hat er diese ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter als seinem alleinigen Vertragspartner des vermittelten Vertrages, geltend zu machen.

D. GEMEINSAME REGELUNGEN FÜR EIGENLEISTUNGEN UND DIE VERMITTLUNG VON FREMDLEISTUNGEN

I. Preise und Gebühren

Die von der WDM GmbH angegebenen Preise sind Inklusivpreise, d. h. sie enthalten sämtliche Gebühren und Steuern, insbesondere Vermittlungs-, Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Im Gesamtpreis für die Vermittlung von Beherbergungsleistungen sind enthalten die Kosten für die Hotelübernachtung einschließlich Frühstück, die Provision der WDM GmbH sowie die gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzlich fällt pro Bestellvorgang eine Zustellgebühr in Höhe von EURO 5,00 an, sofern die WDM GmbH dem Kunden die Tickets zusendet.

II. Überprüfungspflicht des Kunden bei zugesandten Tickets

Sind dem Kunden die Tickets per Post übersandt worden, ist dieser verpflichtet, die Tickets unverzüglich auf deren Richtigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen. Etwaige Reklamationen sind der WDM GmbH innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Tickets schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail anzuzeigen. Zeigt der Kunde etwaige Abweichungen nicht rechtzeitig an, hat er keinen Anspruch mehr auf Korrektur.

III. Rücktritt / Umtausch von Tickets

1. Die WDM GmbH ist im Falle von offensichtlichen Preisirrtümern, in Fällen der Nichtverfügbarkeit der Leistung sowie in Fällen höherer Gewalt und im Falle der Unmöglichkeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird die WDM GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die von diesem bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2. Die einzelnen veröffentlichten Veranstaltungen können von den veröffentlichten Programmpunkten abweichen oder es kann eine Führung von einem anderen als dem in der Veröffentlichung angegebenen Führer durchgeführt werden. Sofern dies der Fall ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Umtausch der Tickets oder auf Erstattung der Ticketkosten.

3. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag oder wahlweise zum Umtausch des Tickets berechtigt, wenn die Veranstaltung, für die er das Ticket erworben hat, aus Gründen, die die WDM GmbH zu vertreten hat, nicht stattfindet. Im Fall des Rücktritts erstattet die WDM GmbH dem Kunden den bereits entrichteten Ticketpreis zuzüglich der Vorverkaufsgebühren. Nicht erstattet wird eine u. U. angefallene Zustellgebühr. Im Falle des Umtauschs hat der Kunde die Mehrkosten für das Ticket für die Ersatzveranstaltung zu tragen. Sind die Kosten für die Ersatzveranstaltung geringer als die Kosten für die ausgefallene Veranstaltung, erstattet die WDM GmbH dem Kunden die Preisdifferenz. Nicht erstattet wird eine u. U. angefallene Zustellgebühr.

IV. Keine Erstattung von Vorverkaufsgebühren

Sofern die WDM GmbH als Veranstalter einer Eigenleistung bzw. als Vermittler namens und im Auftrag eines Dritten/Veranstalters Tickets für eine Eigenleistung bzw. eine vermittelte Fremdleistung - aus welchen Gründen auch immer - zurücknimmt, erfolgt, mit Ausnahme der in diesen AGB genannten Fällen, keine Erstattung etwaiger angefallener Vorverkaufsgebühren.

V. Aufbewahrung der Tickets

Der Kunde hat das Ticket bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Verlangen der WDM GmbH oder des jeweiligen Veranstalters sind die Tickets jederzeit vorzuzeigen.

VI. Verbot des Mitführens von eigenen Speisen und Getränken sowie gefährlicher Gegenstände

1. Das Mitführen von pyrotechnischen Artiken, Fackeln, Wunderkerzen und Waffen sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände ist dem Kunden während der Veranstaltung nicht gestattet. Das Mitführen von eigenen Speisen und Getränken sowie von Dosen und Glasbehältern, insbesondere Glasflaschen, ist - mit Ausnahme von Stadtführungen und Stadtrundfahrten - verboten.

2. Im Fall eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist die WDM GmbH oder der jeweilige Veranstalter berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Erfolgt ein solcher Ausschluss, hat der Kunde keine Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Ticketpreises.

VII. Verbot von Tonband-, Film- und Videoaufnahmen / Fotos

1. Die Anfertigung von Tonband-, Film- und Videoaufnahmen ist unzulässig.

2. Das Fotografieren ist nur zulässig, sofern es nach den jeweiligen Bestimmungen der jeweiligen besuchten Häuser zulässig ist.

3. Im Fall eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist die WDM GmbH oder der jeweilige Veranstalter berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Erfolgt ein solcher Ausschluss, hat der Kunde keine Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Ticketpreises.

VIII. Einverständniserklärung des Kunden mit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die WDM GmbH oder die Wissenschaftsstadt Darmstadt Bildaufnahmen der Veranstaltung, die den Kunden als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und/oder audiovisuellen Medien veröffentlicht. Die Einverständniserklärung des Kunden erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbegrenzt.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

X. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.